Ihr plant eine Reise mit dem Auto nach Italien? Bevor Ihr Euch auf den Weg macht, ist es wichtig, die Verkehrsregeln in Italien zu kennen, um sicher und stressfrei anzukommen und einen entspannten Urlaub in Italien zu verbringen. Wir haben Euch die wichtigsten Verkehrsregeln nachfolgend zusammen gestellt. Da sich diese jedoch ständig ändern können, macht Euch bitte zu Eurer eigenen Sicherheit vor Eurer Abreise nochmals schlau über die aktuellen Verkehrsregeln in Italien sowie Österreich und der Schweiz (je nach Anreise), z. B. auf der ADAC-Website. bekannt ist.
Mautpflicht
Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Schnellstraßen kosten keine Maut. Ebenfalls sind an einigen Grenzen und Tunnel ebenfalls Gebühren zu zahlen, z. B. an der Brennerautobahn.
Führerschein und Fahrzeugpapiere
Um in Italien fahren zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein. EU-Bürger können ihren nationalen Führerschein verwenden, während Nicht-EU-Bürger möglicherweise einen internationalen Führerschein benötigen. Stellt sicher, dass Ihr auch die Fahrzeugpapiere und eine Versicherung dabei habt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Italien sind wie folgt:
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
Auf Schnellstraßen (Strada Statale): 110 km/h
Auf Autobahnen (Autostrada): 130 km/h
Es ist wichtig, diese Limits einzuhalten, da Geschwindigkeitsübertretungen mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.
Anschnallpflicht
Das Anschnallen ist sowohl für den Fahrer als auch für alle Passagiere Pflicht. Dies gilt auch für Kinder, die in geeigneten Kindersitzen gesichert sein müssen.
Geldbußen für Kindersitze ohne Alarmsignal
In Italien dürfen für Kleinkinder nur noch Auto-Kindersitze mit integriertem Alarmsignal verwendet werden. Das soll verhindern, dass Kleinkinder bei Hitze im Auto vergessen werden.
Lichtpflicht
Tagsüber muss auf Schnellstraßen und Autobahnen das Abblendlicht eingeschaltet sein. Dies gilt auch bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln.
Alkoholkonsum
Die Promillegrenze in Italien liegt bei 0,5 ‰ für Fahrer über 21 Jahren. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gilt eine Nulltoleranzregelung. Grundsätzlich sollt man ganz auf Alkohol verzichten, wenn man noch fahren muss!
Rauchverbot im Auto
In Italien darf im Auto nicht geraucht werden, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind.
Handy am Steuer
Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Das Halten des Handys in der Hand kann zu hohen Geldstrafen führen.
Parkregeln
Parke niemals dort, wo Bordsteine gelb gestrichen sind - dies weist auf ein Parkverbot hin. Blaue Linien bedeuten, dass das Parken kostenpflichtig ist, und weiße Linien kennzeichnen kostenlose Parkplätze.
Kreisverkehr
Im Kreisverkehr haben Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorrang. Achte darauf, den Blinker zu setzen, wenn Du den Kreisverkehr verlässt.
ZTL-Zonen (Zona a Traffico Limitato)
In vielen Städten gibt es verkehrsberuhigte Zonen (ZTL), in die nur autorisierte Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten einfahren dürfen. In manchen Städten sind sie Gebührenpflichtig, z. B. Bologna, Mailand und Palermo. Das Ignorieren dieser Regel kann zu hohen Bußgeldern führen.*
Winterreifenpflicht*
Die Winterreifenpflicht Ist in Italien nicht einheitlich. Manchmal wird die Winterreifenpflicht durch Schilder angezeigt. In der Provinz Südtirol dürfen Autos bei winterlichen Straßen nur mit Winterausrüstung unterwegs sein. Auf der Brennerautobahn A22 (bis Affi) sowie auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bozen gilt vom 15. November bis zum 15. April sogar eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungs-Pflicht. Im Aostatal besteht diese vom 15. Oktober bis zum 15. April.
Als Winterreifen gelten in Italien alle Reifen, die mit einer M+S-Kennzeichnung versehen sind.
Wichtig: Im Sommer dürfen in Italien bestimmte Winter- oder Ganzjahresreifen nicht mehr verwendet werden.
Krafträder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall nicht fahren und müssen grundsätzlich stehen bleiben.
Schneekettenpflicht*
Nach Beschilderung
Beschlagnahmung Auto*
Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug in Italien beschlagnahmt, eingezogen und versteigert. Vorausgesetzt, dem Fahrer gehört das Auto oder das Motorrad. Ebenfalls wird Motorradfahrern für ein paar Wochen das Motorrad beschlagnahmt, wenn sie keinen oder einen nicht der ECE-Verordnung 22 entsprechenden Helm tragen.
Stand Oktober 2024
*Quelle: ADAC
Nochmals der Hinweis zu Eurer eigenen Sicherheit: Verkehrsregeln können sich jederzeit ändern. Daher übernehmen wir auf den Inhalt/Aktualität keine Verantwortung. Wir bitten Euch vor Eurer Abreise nochmals mit den Verkehrsregeln in Italien, Österreich und der Schweiz bekannt zu machen. Hilfreiche Informationen findet Ihr z. B. auf der ADAC-Website.
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