Wichtige Verkehrsregeln in Italien: Sicher unterwegs mit dem Auto im Land der Dolce Vita

Alter roter Fiat in einer schönen herbstlichen Alle fahrend

Ihr plant eine Reise mit dem Auto nach Italien? Bevor Ihr Euch auf den Weg macht, ist es wichtig, die Verkehrsregeln in Italien zu kennen, um sicher und stressfrei anzukommen und einen entspannten Urlaub zu verbringen. Wir haben Euch die wichtigsten Verkehrsregeln nachfolgend zusammen gestellt. Da sich diese jedoch ständig ändern können, macht Euch bitte zu Eurer eigenen Sicherheit vor Eurer Abreise nochmals schlau über die aktuellen Verkehrsregeln in Italien sowie Österreich und der Schweiz (je nach Anreise), z. B. über die ADAC-Website.

Mautpflicht in Italien*

Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. In der Regel zieht man bei der Einfahrt an der Mautstelle ein Ticket und zahlt dieses, wenn man die Autobahn verlässt an der Mautstelle. Die Kosten errechnen sich nach gefahrenen Kilometern. Schnellstraßen kosten keine Maut. Ebenfalls sind an einigen Grenzen und Tunnel Gebühren zu zahlen, z. B. an der Brennerautobahn.

Gut zu wissen: Auf der A33 zwischen Asti und Charasco sowie der A36, A59 und A60 bei Como nördlich von Mailand wird die Maut im sogenannten Free-Flow-System erhoben. Hier gibt es keine Mautstationen, an denen eine direkte Zahlung möglich wäre. Die Fahrzeuge werden elektronisch gescannt und die Kennzeichen automatisch erfasst. Das hat zwar den Vorteil, dass der Verkehr deutlich besser fließen kann, jedoch muss man sich selbst um die Bezahlung kümmern. Die Zahlung muss innerhalb von 15 Tagen nach Befahren der Autobahnen erfolgen. Das geht unter anderem nach Registrierung mit Angabe des Kennzeichens online, per App "Pedemontana Lombarda" oder vor Ort an der Kundendienststelle "Punto Verde" auf der A36, Anschlussstelle Mozzate (Como) sowie an mehreren Tankstellen in der Region.

Parken in Italien*

Parkplätze sind in Italien in der Regel farblich markiert. Ist der Bordstein schwarz-gelb markiert, gilt ein absolutes Parkverbot. Blaue Linien bedeuten, dass es sich um einen gebührenpflichtigen Parkplatz handelt. Gelbe Linien: hier ist das Parken nur für Taxis, Busse oder Anlieger erlaubt. Absolutes Halteverbot. Weiße Linien: Hier könnt Ihr kostenlos parken. Jedoch sollte immer nach zusätzlichen Schildern Ausschau gehalten werden. E-Autos: Hier dürft Ihr nur parken, wenn das Auto am Laden ist. Ein Verstoß kostet bis zu 87 Euro. Bei sonstigen Parkverstößen droht ein Bußgeld ab 45 Euro.

Führerschein und Fahrzeugpapiere

Um in Italien fahren zu dürfen, benötigt Ihr einen gültigen Führerschein. EU-Bürger können ihren nationalen Führerschein verwenden, während Nicht-EU-Bürger möglicherweise einen internationalen Führerschein benötigen. Stellt sicher, dass Ihr auch die Fahrzeugpapiere und eine Versicherung dabei habt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Italien*

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Italien sind wie folgt:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
  • Auf Schnellstraßen (Strada Statale): 110 km/h
  • Auf Autobahnen (Autostrada): 130 km/h

Die Bußgelder betragen bei Überschreitung von 20 km/h: Mindestens 175 Euro, bei Überschreitung von 50 km/h ab 545 Euro. 

Tanken in Italien*

In Italien wird oft angeboten, dass Euch getankt wird (Servito-Tankservice). Das Benzin kostet dann gleich mehr, ca. 20 Cent. Daher ist es günstiger, wenn Ihr selbst tankt und nicht an die Zapfsäulen fahrt, an denen ein Schild hängt „Servito“

Anschnallpflicht in Italien

Das Anschnallen ist sowohl für den Fahrer als auch für alle Passagiere Pflicht. Dies gilt auch für Kinder, die in geeigneten Kindersitzen gesichert sein müssen.

Geldbußen für Kindersitze ohne Alarmsignal

In Italien dürfen für Kleinkinder nur noch Auto-Kindersitze mit integriertem Alarmsignal verwendet werden. Das soll verhindern, dass Kleinkinder bei Hitze im Auto vergessen werden.

Lichtpflicht in Italien

Tagsüber muss auf Schnellstraßen und Autobahnen das Abblendlicht eingeschaltet sein. Dies gilt auch bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln.

Alkoholkonsum in Italien*

Die Promillegrenze in Italien liegt bei 0,5 ‰ für Fahrer über 21 Jahren. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gilt eine Nulltoleranzregelung. Die Strafen liegen bei bis zu 2.000 Euro plus Führerscheinentzug bis 6 Monate, wenn man über der Promillegrenze liegt. Ab 0,8 ‰ wird es doppelt so teuer. Ab 1,5 ‰ ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich. Grundsätzlich sollte man ganz auf Alkohol verzichten, wenn man noch fahren muss!

Rauchverbot im Auto

In Italien darf im Auto nicht geraucht werden, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind.

Handy am Steuer*

Die Benutzung von Handys während der Fahrt ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Werdet Ihr mit dem Handy beim Autofahren erwischt, liegt die Strafe bei ca. 1.000 Euro. Bei Wiederholungstäter/-innen wird es sogar noch teurer.

Kreisverkehr in Italien

Im Kreisverkehr haben Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorrang. Achtet darauf, den Blinker zu setzen, wenn Ihr den Kreisverkehr verlasst.

ZTL-Zonen (Zona a Traffico Limitato)*

In vielen Städten gibt es verkehrsberuhigte Zonen (ZTL), in die Autos und Motorräder nur zu bestimmten Zeiten einfahren dürfen. Fährt man trotz Verbot in die ZTL-Zone rein, kostet es ca. 100 Euro Strafe. Fährt man mehrmals hintereinander rein, kostet es jedes Mal 100 Euro. Diese Schmerzhafte Erfahrung mussten wir beide leider auch schon in Florenz machen. Und das Ticket kam erst zwei Jahre später per Post bei uns an ☹ In manchen Städten sind sie Gebührenpflichtig, z. B. Bologna, Mailand und Palermo. Auch darf man in den ZTL-Zonen nicht parken. Das Strafticket kostet 42 Euro plus Verfahrenskosten. 

Winterreifenpflicht in Italien*

Die Winterreifenpflicht Ist in Italien nicht einheitlich. Manchmal wird die Winterreifenpflicht durch Schilder angezeigt. In der Provinz Südtirol dürfen Autos bei winterlichen Straßen nur mit Winterausrüstung unterwegs sein. Auf der Brennerautobahn A22 (bis Affi) sowie auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bozen gilt vom 15. November bis zum 15. April sogar eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungs-Pflicht. Im Aostatal besteht diese vom 15. Oktober bis zum 15. April.

 

Als Winterreifen gelten in Italien alle Reifen, die mit einer M+S-Kennzeichnung versehen sind.

 

Wichtig: Im Sommer dürfen in Italien bestimmte Winter- oder Ganzjahresreifen nicht mehr verwendet werden.

 

Krafträder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall nicht fahren und müssen grundsätzlich stehen bleiben.

Schneekettenpflicht in Italien*

Nach Beschilderung

Beschlagnahmung Auto*

Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug in Italien beschlagnahmt, eingezogen und versteigert. Vorausgesetzt, dem Fahrer gehört das Auto oder das Motorrad. Ebenfalls wird Motorradfahrern für ein paar Wochen das Motorrad beschlagnahmt, wenn sie keinen oder einen nicht der ECE-Verordnung 22 entsprechenden Helm tragen.

 

Stand März 2025

 

*Quelle: ADAC

 

Wir wünschen Euch eine gute und sichere Anreise nach bella Italia. Ramona und Saverio

 

 

 

Nochmals der Hinweis zu Eurer eigenen Sicherheit: Verkehrsregeln können sich jederzeit ändern. Daher übernehmen wir auf den Inhalt/Aktualität keine Verantwortung. Wir bitten Euch vor Eurer Abreise nochmals mit den Verkehrsregeln in Italien, Österreich und der Schweiz bekannt zu machen. Hilfreiche Informationen findet Ihr z. B. auf der ADAC-Website. 

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